Die Taxordnung und die Taxtabelle werden jährlich durch den Stiftungsratsausschuss neu erlassen.
Die Taxen berechnen sich gemäss einem kantonalen Leistungsauftrag für die Heim- und Langzeitpflege.
Sie müssen kostendeckend und betriebswirtschaftlich begründet sein.
Bei den Taxen handelt es sich um Tagesansätze.